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Die Eurex - Spekulieren auf Termin
1. Kauf einer Call Option - Long Call:
Der Käufer eines Calls setzt auf steigende Kurse. Beim Kauf der Option zahlt er dafür einen Preis, die sogenannte Optionsprämie. Steigt nun der zugrundeliegende Wert der Option, dann steigt auch der Wert der Option - allerdings mit einem größeren Hebel.
Beispiel:
Die DaimlerChrysler Aktie notierte am 29.01.01 bei 52,50 Euro. Eine Call Option, die einen Ausübungspreis von 50 Euro hat und im Juni 01 verfällt, kostet am gleichen Tag 5,40 Euro. Steigt die DaimlerChrysler Aktie jetzt bis zum Verfallstag auf beispielsweise 60 Euro, dann ist die Option 10 Euro wert. Der Optionsinhaber würde ja das Optionsrecht ausüben und die Aktie für 50 Euro erwerben, um sie für 60 Euro wieder am Markt zu verkaufen. Der große Hebel wird dadurch deutlich, dass sich der Wert der Option fast verdoppelt (von 5,40 auf 10 Euro), wobei die Aktie nur ca. 14 % zulegt. Das Risiko, was der Käufer der Option eingeht, ist die Optionsprämie. Notiert die DaimlerChrysleraktie am Verfallstag der Option nämlich genau bei 50 Euro oder tiefer, dann verfällt die Option wertlos. Dem Optionskäufer steht dem also Totalverlust ein unbegrenztes Gewinnpotential gegenüber.
2. Das Schreiben einer Call Option - Short Call:
Der Verkäufer (Schreiber) eines Call setzt normalerweise auf stagnierende bis leicht fallende Kurse. Für den Verkauf des Call erhält er die Optionsprämie. Im Gegensatz zum Optionskäufer, hat der Optionsschreiber die Verpflichtung, auf Verlangen des Optionsinhabers den zugrundeliegenden Basiswert zum vereinbarten Ausübungspreis zu liefern. Fällt der Basiswert bis zum Verfallstag unter den Ausübungspreis, dann verfällt die Option für ihren Inhaber wertlos, und der Gewinn des Optionsverkäufers ist die Optionsprämie. Steigt hingegen der Basiswert über den Ausübungspreis, dann wird der Optionsinhaber die Option ausüben und verlangt den Basiswert vom Optionsschreiber zum vereinbarten Preis. Das kann für den Optionsverkäufer theoretisch zu unbegrenzten Verlusten führen.
Als Beispiel nehmen wir wieder die Option aus dem 1. Fall.
Der Verkäufer (Schreiber) der Option bekommt die Optionsprämie in Höhe von 5,40 Euro pro DaimlerChrysler Aktie. Notiert die Aktie am Verfalltag unter dem Ausübungspreis von 50 Euro, dann würde der Optionsinhaber sein Recht, die Aktien zu 50 Euro zu erwerben nicht ausüben und der Optionsschreiber hätte als Gewinn die Optionsprämie in Höhe von 5,40 Euro. Steigt die Aktie aber beispielsweise auf 70 Euro, wird der Optionsinhaber von seinem Recht Gebrauch machen und die DaimlerChrysler Aktie für 50 Euro vom Optionsschreiber verlangen. Wenn der Optionsschreiber die Aktien nicht im Depotbestand hat, dann muss er die Aktien jetzt für 70 Euro am Markt kaufen um sie zu 50 Euro zu liefern. Er würde also insgesamt 20 Euro pro Aktie abzüglich 5,40 Euro Optionsprämie = 14,60 Euro verlieren. Der Gewinn des Optionsschreibers ist also auf die Optionsprämie beschränkt, das Verlustpotential ist aber theoretisch unbegrenzt. Aus diesem Grund möchte der Broker beim Schreiben von Call Optionen auch eine entsprechende Sicherheit sehen. Entweder den zugrundeliegenden Basiswert im Depot (in diesem Fall DaimlerChrysler Aktien), oder ausreichend Geld auf einem Marginkonto.
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