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Wie kann ich mich gegen entgangene Gewinne, entstandene Verluste durch Systemausfälle oder andere Schwierigkeiten bei meinem Discountbroker wehren? Marlis K. aus Hannover Darüber ärgern sich häufig eine Menge Trader. Das damalige Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel hatte nach dem hohen Orderaufkommen im Jahr 2000 deshalb schon einige Discountbroker ermahnt, sich besser auf einen eventuellen Kundenansturm vorzubereiten und die technischen Systeme zu warten und zu erweitern. Auch versuchen die Anbieter zum Teil mit fadenscheinigen Begründungen oder der so genannten "Mistrade"-Regelung von Geschäften (z.B. beim Direkthandel mit den Emittenten) zurückzutreten. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen! Denn eine Schlichtung beim Ombudsmann beim Bundesverband der deutschen Banken (s.u.) beispielsweise ist kostenlos und bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro für die Banken verbindlich und nicht anfechtbar. Also lassen Sie sich auf keinen Fall abwimmeln oder sogar einschüchtern (denn immerhin liegt ja Ihr Guthaben auf dem Konto, das Sie auch zwischenzeitlich weiterbenutzen möchten)! In vielen Fällen und auch in Gerichtsurteilen aus den vergangenen zwei Jahren haben Anleger immer wieder Ihr Recht bekommen, obwohl die Banken zunächst zu keiner Leistung bereit waren.
Das müssen Sie tun:
Beschwerdeplan:
Adressen:
http://www.tradewire.de |
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