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Teil 9: Das Finanzamt tradet mit

Dividenden-Schlupflöcher

Um hierfür einer Steuerzahlung aus dem Weg zu gehen, gibt es nur eine Möglichkeit: Man muß die Aktie vor dem Tag der Dividendenauschüttung verkaufen! Also die Dividende nicht ausgezahlt bekommen. In der Regel fällt ein Aktienkurs auch in Höhe der Dividende. Nach der Ausschüttung kann der Wert wieder zurückgekauft werden.

Beispiel:

Man kauft eine Aktie am 05.05.2001 für 50 Euro. Dividendentermin ist am 10.03.2002. Die Höhe der Dividende beträgt dann 5 Euro. Nun verkauft man die Aktie am 09.03.2002 für 55 Euro und kauft sie nachdem die Dividende bezahlt wurde mit Abschlag zurück, also theoretisch für 50 Euro (55 - 5 Euro Dividende). Diese Umgehung funktioniert aber nur alle zwei Jahre, da man sonst innerhalb der Spekulationsfrist verkauft!

Die Bruttodividende = entspricht 100 Prozent des Gewinnes vor Körperschaftssteuer Betrag vor Erstellung der Ausschüttungsbelastung. Von diesem wurden weder KSt noch KESt abgezogen.
Die Bardividende
Betrag nach Erstellung der Ausschüttungsbelastung. Bei diesem Betrag wurde von der Bruttodividende bereits die KSt (30 Prozent) abgezogen. Bei einem bestehenden Freistellungsauftrag wird die einbehaltene KSt dem Anleger gutgeschrieben.
Die Nettodividende
Betrag, den der Anleger vom Kreditinstitut ausgezahlt bekommt, wenn weder Freistellungsausftrag noch Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt.

Beispiel:

Bruttodividende (in Steuererklärung angeben,
das ist die zu versteuernde Einnahme § 20 EStG)
      50 Euro
KSt, von der AG zu entrichten         15 Euro
= Bardividende         35 Euro
KESt, von der Bank einbehalten         8,75 Euro
SolZ auf 25% KESt           0,48 Euro
= Nettodividende         27,77 Euro

Reicht der Freibetrag aus oder liegt eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor, so bekommt der Kunde die Bruttodividende zurück. Das heißt: KESt, und SolZ werden nicht abgezogen. Die KSt (3/7 der Bardividende) wird gutgeschrieben.

Schlupfloch: Steuerfreiheit bei Dividenden:

Legen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag vor. Dann bekommen Sie bis zur Freigrenze die volle Dividende samt Körperschaftssteuer ausbezahlt.

Schlupfloch: KSt-Gutschrift für Aktiengesellschaften

Wenn die AG die Dividende aus Einlagen der Anteilseigner entrichtet, entfällt für die Dividende die KSt-Belastung ganz.

weiter mit Teil 9

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