Kapitalanlagegesellschaft
(KAG) |
Offizielle Bezeichnung für Investmentgesellschaften. Diese legt die Gelder der Investoren in Form von Wertpapier-, Beteiligungs-
oder Grundstücksvermögen nach dem Grundsatz der Risikomischung an. Als Beleg bekommen die Anleger darüber Anteilscheine.
Deutsche KAG´s unterliegen dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und als Spezialkreditinstitute dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG).
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| Kapitalerhöhung |
Erhöhung des Eigenkapitals zur Finanzierung des Unternehmens. Maßgebend ist der Kapitalbedarf, sonst besteht Gefahr der Überfinanzierung. Eine Kapitalerhöhung erfolgt bei Personengesellschaften durch Selbstfinanzierung (Nichtentnahme von Reingewinn) oder durch zusätzliche Kapitaleinlagen der bisherigen oder neuer Gesellschafter. Vertrag oder Satzung kann bestimmen, dass mit Rücksicht auf eine mögliche Verschiebung der Beteiligungsverhältnisse eine Kapitalerhöhung nur mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich ist. Die Beschränkung der absoluten und quotalen Beteiligung kann vertraglich festgelegt werden. |
| Kapitalrücklage |
Zweiter Bestandteil der offenen Rücklagen bei Kapitalgesellschaften neben den Gewinnrücklagen, in die Beiträge aus dem Jahresergebnis eingestellt werden. Gemeint sind Beiträge, die dem Unternehmen von außen zugeflossen sind, d.h. alle Einlagen der Gesellschafter, die nicht gezeichnetes Kapital sind: Beiträge, die bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennwert hinaus erzielt werden, Beiträge, die bei Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen über den Rückzahlungsbetrag hinaus erzielt werden, Beträge von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzuges für ihre Anteile leisten, sowie das eingeforderte Nachschusskapital bei GmbH. |
| Keil (Charttechnik) |
Bei einem Keil verlaufen im Gegensatz zum
Dreieck
die Kurse stetig zusammen und es zeichnet sich erst langfristig ein Schnittpunkt der Geraden ab. Es kann manchmal Jahre dauern, bis fertige Keilmuster entstanden sind.
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| Kennzahlen (Fonds) |
Dienen zur Beurteilung von Investmentfonds: Volatilität, Maximaler Verlust, Längste
Verlustperiode, Sharpe-Ratio, Treynor-Ratio, Elastizitäten. |
KGV/ Kurs/ Gewinn-Verhältnis |
Das KGV zeigt das Verhältnis des Aktiengesellschafts-Gewinns gegenüber der aktuellen Börsenbewertung. Eine Aktie gilt als "günstig", wenn das KGV niedrig ist. Bei einem hohen
KGV ist sie eher "teuer". Sogenannte Wachstumswerte können wegen der großen Zukunftschancen trotz
hoher KGV weiter hohes Potential besitzen. Bei Verlusten kann kein KGV ermittelt werden. Analysten
betrachten nicht nur das aktuelle KGV, sondern schätzen den künftigen Börsenkurs nach Gewinnvorhersagen.
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| Konsolidierung |
Stabilisierung der Börsenkurse nach einem starken Kursanstieg oder -rückgang. |
| Konsortialbanken |
Banken, die sich gemeinsam an einem Emissions- oder Kreditgeschäft beteiligen. Die Banken übernehmen bestimmte Konsortialquoten, die nicht zwingend gleich sein müssen. |
| Konsortialführer |
Bank(en), die leitend an der Spitze eines Emissions-Konsortiums stehen, mit der Emissionsabwicklung beauftragt sind und besondere Führungsprovisionen erhalten. Es gilt ein mit dem Schuldner abgeschlossener Konsortialvertrag. |
| Konsortium |
Die an einer Neuemission beteiligten Banken (Konsortialbanken) bilden gemeinsam das (Emissions)-Konsortium, ausserdem werden eine oder mehrere Banken zu(m) -> Konsortialführer(n) beim Börsengang des betreffenden Unternehmens ernannt. Die prozentuale Beteiligung an der Emission wird Konsortialquote genannt. |
Konsumenten- preisindex (CPI) |
Ein Inflationsindex, der die Preisentwicklung eines Warenkorbes für Fertigprodukte und Dienstleistungen mißt. In dem Warenkorb, der alle 10 Jahre neu definiert wird, befinden sich mehr als 360 Einheiten, die zur Berechnung herangezogen werden.
Der Index ist einer der wichtigsten Indikatoren für eine Preisinflation und daher von großer Bedeutung für Zinsentscheidungen der FED und damit auch für den Anleihe-Markt. Ein Anstieg der Inflation bewirkt meist ein Fall der Bond-Preise. |
| Konsumentenstimmung |
Eine Umfrage der University of Michigan unter Konsumenten, die sowohl die
gegenwärtige Situation als auch die zukünftigen Erwartungen widerspiegelt. Die Höhe des
Indikators ist ein Gradmesser für die Konsumausgaben. |
| Konsumentenvertrauen |
Eine Umfrage des Conference Board unter Konsumenten, die sowohl die
gegenwärtige Situation als auch die zukünftigen Erwartungen widerspiegelt. Die
Höhe des Indikators ist ein Gradmesser für die Konsumausgaben. |
| Kosten (Fonds) |
Direkte Kosten: Ausgabeaufschlag, Depotgebühren und Kosten, die dem Fonds anfallen Verwaltungsvergütung und Depotbankgebühr: |
| Kulisse |
Börsenbesucher, die sich berufsmäßig für eigene Rechnung am Börsenhandel beteiligen (Makler, Banken), um Kursschwankungen auszunutzen. Gegensatz: -> Parkett |
| Kupon |
Erträgnisschein zum Empfang von Zinsen, Dividenden oder Erträgen aus Investmentfonds. |
| Kursmakler |
Durch die Börsenaufsichtsbehörde (im Einvernehmen mit Kursmaklerkammer und Geschäftsführung) amtlich bestellte und vereidigte Handelsmakler, die an den Wertpapierbörsen die Börsenpreise feststellen und an den Warenbörsen bei der amtlichen Feststellung mitwirken. Anders als z.B. Freimakler. Kursmakler dürfen ihre Geschäfte auch als Geschäftsleiter eines Finanzdienstleister- oder Kreditinstitutes als Aktiengesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung betreiben. |
| Kurssicherung (Hedging) |
Absicherung eines erreichten Kursniveaus durch
Transaktionen am Options- oder
Terminmarkt. Beispielsweise läßt sich ein Fonds durch
Devisenkurssicherungsgeschäfte vor Währungsverlusten
schützen. Die Kosten für diese Geschäfte werden dem
Fondsvermögen entnommen und belasten damit den
möglichen Wertzuwachs. |