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G (Kurszusatz) Geld; nur limitierte Kauffaufträge, keine Umsätze
GAAP Abk.: GAAP - Generally Accepted Accounting Principles ist die US-amerikanische Richtlinie für Konzernrechnungslegung. Anhand wirtschaftlicher, politischer und kultureller Faktoren legt die GAAP den Jahresabschluß eines Unternehmens dar. Auch die IAS (International Accounting Standards) und die Richtlinien der EU gelten für die Konzernrechnungslegung, jedoch mit unterschiedlichen Richtlinien.
Gap (Charttechnik) Bei einem Gap handelt es sich um eine Kurslücke bei der das Tief über dem Vortageshoch (Aufwärts-Gap) oder das Hoch unter dem Vortagestief (Abwärts-Gap) liegt. Mit anderem Worten: Es ensteht ein Bereich in dem kein Kurs zustande kam. Am aussagekräftigsten sind Gaps, wenn die Kurse über extreme Bereiche einer Kursspanne ausbrechen. Empirische Untersuchungen zeigen, dass Gaps verbunden mit neuen Höchstkursen eines der aussagekräftigsten Chartsignale sind.
Garantiefonds Verspricht für das Ende der Laufzeit die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals (Geld-Zurück-Garantie/ Money back-Garantie) oder wenigstens eines bestimmten Prozentsatzes. Anleger werden bis zur Endfälligkeit mit einer bestimmten Partizipationsquote am Kursanstieg des jeweiligen Marktes beteiligt oder der Gewinn wird einen bestimmten Prozentsatz des Indexanstiegs beschränkt.
Geld (Kurszusatz) Der Kurssatz G = Geld (Nachfrage) wird verwendet, wenn der amtliche Makler Umsätze nicht getätigt hat, obwohl Nachfrage vorlag.
Geldmarktfonds Investieren in kurzlaufende, verzinsliche Wertpapiere (z.B.: Fest-/Termingelder, Schuldscheindarlehen, unverzinsliche Schatzanweisungen, Einlagenzertifikate von Kreditinstituten oder Bankguthaben). Die Geldeinlagen sind immer verfügbar, marktgerecht verzinst und haben geringe Kursschwankungen.
Gemischte Fonds Fonds, die in Aktien und Anleihen investieren.
Geschlossene Fonds (Closed-end Funds) Die Anteil-Anzahl ist limitiert. Anteile werden nicht von der KAG zurückgenommen, sondern frei gehandelt.Der Anteils-Wert richtet sich nach der freien Preisbildung. Das bedeutet, dass der Fonds meist mit großem Aufgeld (-> Agio aber auch machmal mit Abgeld (-> Disagio gehandelt wird. Es gibt für den Anleger keinen Anspruch auf Anteils-Rücknahme. Die Anteile können nur an Dritte, ggf. über eine Börse, verkauft werden. Geschlossene Fonds unterliegen nicht den Anlegerschutzvorschriften des KAGG. ->Offene Fonds.
Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) Das KAGG schützt den Anleger, weil es alle deutschen Investmentgesellschaften verpflichtet bestimmte Richtlinien (wie Risikostreuung) einzuhalten.
Gewinnrücklagen Innenfinanzierte Beträge, die im Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind. Das unterscheidet sie eindeutig von den Kapitalrücklagen, die dem Unternehmen von außen zugeführt werden. Zu den Gewinnrücklagen gehören aus dem Ergebnis zu bildende gesetzliche oder auf Gesellschaftvertrag oder Satzung beruhende Rücklagen. Rücklagen für eigene Anteile und andere Gewinnrücklagen. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen diese Untergliederung in die Bilanz aufnehmen.
Going Public Bezeichnet die Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Aktiengesellschft (AG) und die Zulassung von Aktien an einer Börse.
Good Will Geschäftswert; Firmenwert von Unternehmen.
Graumarkttaxe Kursspanne, die im vorbörslichen Handel ermittelt wird. Neuemissionen werden bei verschiedenen Banken und Maklern vor der Börsenplatzierung gehandelt, darunter SCHNIGGE, LANG & SCHWARZ und AHAG. -> Taxe
Greenshoe Auch Mehrzuteilungsoption. Dem -> Emissionskonsortium werden für den Fall, dass die Nachfrage das ursprünglich vorgesehene Emissionsvolumen deutlich überschreitet, Mehrzuteilungen zu den Ursprungskonditionen eingeräumt. Der Name geht auf die amerikanische Greenshoe Manufacturing Company zurück, die diese Vereinbarung erstmals traf.

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