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Allgemeine Geschäftsbedingungen der tradewire GmbH für Online-Werbung
1. Allgemeine Bedingungen
Diese Bedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen und dienen
dem reibungslosen Geschäftsablauf zwischen der tradewire GmbH (im folgenden "tradewire") und dem Kunden. Sie gelten für alle Leistungen, die tradewire gegenüber dem Kunden aufgrund des abgeschlossenen Anzeigenvertrages (im folgenden "Vertrag") erbringt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für weitere Anzeigenverträge zwischen tradewire und dem Kunden.
Hat der Kunde andere Bedingungen oder gibt es mündliche Absprachen, gelten diese nur,
wenn sie tradewire schriftlich anerkennt. Mit dem Zustandekommen eines Vertrages zwischen tradewire und dem Kunden, hat dieser folgende AGBs anerkannt.
2. Vertragspartner/ Vertragsabschluss
tradewire wird nur Vertragspartner des Kunden selbst und nicht mit dessen Vertragspartnern oder Abnehmern. Änderungen müssen schriftlich vereinbart werden.
Der Vertrag kommt erst durch schriftliche oder durch Email erfolgende Bestätigung des Vertrages zustande. Auch wenn die Werbung auf tradewire verbreitet wird, kann das als Vertragsbestätigung angesehen werden. Mündliche und fernmündliche Bestätigungen haben keine Wirksamkeit.
tradewire erbringt nur Leistungen, die im Vertrag aufgeführt sind. Erweiterungen sind nur schriftlich möglich.
Handelt es sich um einen Rahmenvertrag (Gegengeschäft), hat der Kunde die Werbeanzeigen in Höhe des vereinbarten Umsatzes innerhalb eines halben Jahres nach erstmaliger Veröffentlichung der ersten Werbeanzeige zu schalten. Haben die Parteien einen anderen Zeitraum gewählt, so gelten vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen entsprechend.
Dem Kunden bleibt es frei, mehr Werbeanzeigen im vereinbarten Vertragszeitraum zu schalten, als bis zur Rabatterreichung vereinbart. Für diese zusätzlichen Anzeigen erhält der Kunde die gleiche Rabattierung, wie bei den ursprünglich vereinbarten Anzeigen, sofern er nicht hierdurch in eine für ihn günstigere Rabattstaffel fällt.
Schaltet der Kunde nicht innerhalb eines halben Jahres die zur Erreichung des vereinbarten
Umsatzes erforderlichen Anzeigen, so hat er tradewire die ihm im Rahmen der bereits erfolgten im voraus gutgeschrieben Rabattbeträge zu erstatten. Vorstehende Regelung findet keine Anwendung, sofern tradewire die Nichtabnahme zu vertreten hat.
Wenn der Kunde keinen Rahmenvertrag abgeschlossen hat, er jedoch innerhalb
eines halben Jahres Werbeanzeigen geschaltet hat, die zu einer Rabattierung geführt hätten, so
steht im auch im nachhinein der Rabatt zu, sofern er tradewire innerhalb eines Monates nach
dem Ende des Jahres diese Tatsache anzeigt. Danach verfällt der Anspruch des Kunden.
4. Werbeanzeigen/ Verantwortung des Kunden
4.1. Der Kunde trägt allein die presse-, wettbewerbsrechtliche- und strafrechtliche Verantwortung für den Inhalt seiner Werbung. Der Kunde ist verpflichtet, die Zulässigkeit der einzelnen Werbeanzeigen zu
überprüfen bzw. überprüfen zu lassen, insbesondere in allgemein zivil- und strafrechtlicher
Hinsicht, als auch dahingehend, dass durch diese kein wettbewerbs-, marken- oder
urheberrechtlicher Verstoß etc. begangen wird.
4.2. Sofern eine Werbeanzeige gleichwohl etwaige Ansprüche Dritter auslöst, und tradewire
dementsprechend in Anspruch genommen wird, oder wenn ein sonstiger Verstoß gegen
strafrechtliche oder sonstige gesetzliche Bestimmungen angenommen wird, hat der
Kunde tradewire für alle hieraus entstehenden Schäden und Kosten freizustellen,
einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung. Soweit Ansprüche gegen tradewire geltend
gemacht werden, hat der Kunde, soweit zulässig, alle ihm vorliegenden Informationen und
Unterlagen sofort zur Verfügung zu stellen, die bei der Abwehr der geltend gemachten
Ansprüche hilfreich sein können. Entsprechendes gilt im Fall eines strafrechtlichen oder
sonstigen Verfahrens.
4.3. 4.1. und 4.2. gelten entsprechend für Daten, Online-Adressen etc., auf die durch
AdLinks einschließlich Hyperlinks, die in den Werbeanzeigen enthalten sind, zugegriffen
werden kann. Der Kunde hat somit sicherzustellen, dass nicht über die Werbeanzeige auf
irgendwelche Daten zugegriffen werden kann, die gegen 4.1. verstoßen. Sollte dies
gleichwohl der Fall sein, haftet der Kunde nach 4.2..
4.4. tradewire behält sich vor, eine Werbeanzeige nicht zu veröffentlichen, sofern tradewire zu der Auffassung gelangt, dass durch die Werbeanzeige aufgrund ihres Inhalts oder ihrer
Herkunft Rechte Dritter verletzt werden oder die Werbeanzeige gegen behördliche
Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt. In diesem Fall stehen dem Kunden
keinerlei Ansprüche gegen tradewire zu, insbesondere keine Schadensersatzansprüche. Auch
hat dies keinerlei Auswirkung auf die vorgenommene Rabattregelung. Entsprechendes
gilt, sofern tradewire aus sonstigen Gründen eine Veröffentlichung der Werbeanzeige
unzumutbar ist oder wenn technische Gründe einer Veröffentlichung entgegenstehen.
4.5. Sofern ein Fall des 4.4. vorliegt, wird tradewire den Kunden unverzüglich darüber
informieren, dass tradewire die Werbeanzeige nicht veröffentlichen wird.
4.6. Ist eine Werbeanzeige bereits veröffentlicht, und verändert der Kunde die
Werbeanzeige nach Auffassung von tradewire in der Art und Weise, dass hierdurch ein Fall des 4.1. vorliegt, ist tradewire berechtigt, die Veröffentlichung der Werbeanzeige mit den gleichen Wirkungen wie in 4.2. festgehalten mit sofortiger Wirkung einzustellen. Entsprechendes gilt, sofern der Inhalt von Daten verändert wird, auf die durch einen in der Werbeanzeige angebrachten Link zugegriffen werden kann.
4.7. tradewire wird von den vertraglichen Verpflichtungen frei, sofern tradewire an deren Erfüllung
durch Arbeitskampf (Streik, Aussperrung), behördlichen oder gerichtlichen Maßnahmen
sowie sonstigen Ereignissen höherer Gewalt behindert wird, und tradewire diese nicht zu
vertreten hat. Ferner steht tradewire in den vorgenannten Fällen ein Recht zur
außerordentlichen Kündigung des Vertrages zu. tradewire wird den Kunden unverzüglich
darüber informieren, dass einer der vorstehend aufgeführten Fälle vorliegt.
4.8. Der Kunde wird die für die Veröffentlichung der Werbeanzeige erforderlichen
Unterlagen rechtzeitig tradewire übergeben. Soweit die Unterlagen nach Auffassung von tradewire ungeeignet für die Veröffentlichung der Werbeanzeige sind, wird tradewire den Kunden entsprechend informieren. Der Kunde wird in diesem Fall tradewire neue Unterlagen zukommen lassen.
4.9. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die für die Veröffentlichung der Werbeanzeige
erforderlichen Unterlagen (einschließlich elektronischer Unterlagen) einwandfrei sind,
insbesondere dass durch diese keine Gefahren ausgehen, etwa durch Viren. Sollten tradewire
gleichwohl aus der Verwendung der vom Kunden überlassenen Unterlagen Schäden
entstehen, hat der Kunde für diese einzutreten.
4.10. Soweit der Kunde die für die Veröffentlichung der Werbeanzeige erforderlichen
Unterlagen per Datenträger oder Datenfernübertragung übermittelt, hat dieser für etwaige
damit verbundene Schwierigkeiten selbst einzustehen. Dies gilt entsprechend, soweit
aufgrund von nicht sofort erkennbaren Fehlern bei einem Datenträger oder bei einer
Datenfernübertragung die Werbeanzeige nur ungenügend veröffentlicht werden kann. In
diesem Fall stehen dem Kunden gegenüber tradewire keinerlei Ansprüche zu. Dies gilt
entsprechen bei vom Kunden genannten Online-Adressen im Rahmen von AdLinks.
4.11. tradewire behält sich vor, die Werbeanzeigen als "Anzeigen", "Werbung" oder
"Werbeanzeigen" etc. zu kennzeichnen.
4.12. Soweit der Kunde für die Veröffentlichung der Werbeanzeige tradewire Unterlagen,
insbesondere Daten und Graphiken etc., zur Verfügung gestellt hat, wird tradewire diese nur
auf Anforderung an den Kunden zurücksenden.
4.13. Die Pflicht von tradewire zur Aufbewahrung der zur Verfügung gestellten Unterlagen endet 3 Monate nach erstmaliger Veröffentlichung der jeweiligen Werbeanzeige, sofern nicht
eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
4.14. Der Kunde hat tradewire die Kosten zu erstatten, die tradewire aufgrund einer Abänderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung entstehen. Ferner hat der Kunde tradewire die Kosten für Daten, Graphiken oder sonstige Leistungen zu erstatten, die der Kunde bei tradewire in Auftrag gegeben hat.
5.1. tradewire gewährleistet die Veröffentlichung der Werbeanzeige im Rahmen des
technischen Fortschritts, wobei der Kunde anerkennt, dass es oftmals nicht möglich ist,
eine vollkommen fehlerfreie Wiedergabe der Werbeanzeige vorzunehmen.
5.2. Die Gewährleistung von tradewire ist darauf beschränkt, dass dem Kunden bei einem
Mangel in der Wiedergabe der Werbeanzeige ein Nachbesserungsrecht zusteht. Ein
Schadensersatzanspruch des Kunden ist ausgeschlossen, sofern der Mangel nicht eine
zugesicherte Eigenschaft betrifft oder tradewire den Mangel arglistig verschwiegen hat. Der
Ausschluss betrifft auch den Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der
Nachbesserungspflicht.
5.3. Schlägt die von tradewire gemäß Ziffer 5.2. vorzunehmende Nachbesserung innerhalb
angemessener Zeit fehl oder wird von tradewire eine Nachbesserung nicht oder nur zum Teil
innerhalb angemessener Zeit vorgenommen, so steht dem Kunden das Recht zu,
entweder die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages
zu verlangen.
5.4. Handelt es sich für beide Parteien um ein Handelsgeschäft, hat der Kunde den
Mangel unverzüglich zu rügen, und zwar bei offenen Mängeln mit der Veröffentlichung der
Werbeanzeige, bei verdeckten Mängel nach ihrer Entdeckung. Unterlässt der Kunde die
Mängelanzeige unverzüglich vorzunehmen, so gilt die Werbeanzeige als genehmigt. Die
Mängelrüge hat in Schriftform zu erfolgen.
5.5. Ein Mangel in der Darstellung der Werbeanzeige, der Gewährleistungsansprüche des
Kunden auslöst, liegt dann nicht vor, wenn der Mangel hervorgerufen wird durch einen der
folgenden Umstände:
technischen Störungen, insbesondere an Leitungen, Rechnern etc.;
Ausfall von Rechnern bei Internet Providern und/oder Online-Diensten;
Problemen in den Kommunikationsnetzen anderer Betreiber;
die Verwendung von ungeeigneter oder beschädigter Darstellungssoft- und/oder
Hardware (z.B. Browser); Ausfall eines Ad-Servers; unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste);
Fällt die Durchführung des Werbeauftrages aus oben genannten Gründen aus, wird die Durchführung nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Der Kunde wird darüber nicht informiert, sofern es sich um eine unerhebliche Verschiebung handelt. Dies gilt auch für die Einbettung in ein anderes Umfeld. Wenn der Kunde über erhebliche Änderungen informiert wird und binnen fünf Tagen nach Erhalt der Nachricht dagegen widerspricht, hat er Anspruch auf Rückzahlung des Betrages für die bis dahin nicht erbrachte Leistung. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
6. Preise, Zahlung, Fälligkeit, Preisänderung
6.1. Es gilt die jeweils im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste, sofern keine
anderen Preise vereinbart wurden. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Sobald der Euro eingeführt ist, ist tradewire berechtigt, in Euro zu fakturieren.
6.2. Der Kunde ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, grundsätzlich
vorleistungsverpflichtet, wonach der Kunde den ihm in Rechnung gestellten Preis vor
Veröffentlichung der Werbeanzeige an tradewire zu entrichten hat.
6.3. Zahlungen des Kunden sind fällig innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum
ohne Abzug.
6.4. Soweit der Kunde Zahlungen trotz Fälligkeit ganz oder teilweise nicht bewirkt, kommt
er durch die Nichtzahlung in Verzug. Einer Mahnung bedarf es insoweit nicht. Zahlungen
des Kunden haben unter Angabe des Kundennamens und der Rechnungsnummer zu erfolgen.
6.5. Im Falle des Verzugs ist tradewire berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen (sofern sich
Änderungen durch die Umstellung auf den Euro ergeben, wird dies entsprechend
berücksichtigt). Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer
Schaden entstanden ist. Das Recht von tradewire zur Geltendmachung eines höheren
Schadens bleibt ebenfalls unberührt.
6.6. Preisänderungen sind jederzeit möglich. Für wirksame Werbeaufträge werden Preisänderungen mindestens einen Monat im Voraus mit neuem Preis angekündigt. In diesem Fall steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Von diesem Recht muss innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich Gebrauch gemacht werden. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
7. Laufzeit/ Rücktritt/ Stornierung
Wenn der Vertrag unterschrieben ist, kann der Kunde bis vier Wochen vor Beginn schriftlich und kostenlos zurücktreten.
Bei Langfristverträgen (ab 3 Monate Laufzeit) verlängert sich die Laufzeit automatisch um den gebuchten Zeitraum, wenn nicht spätestens vier Wochen vor Ende des Buchungszeitraums schriftlich gekündigt wird.
Wurden Rabatte gewährt und wird der zeitliche Rahmen dafür durch den Rücktritt vom Vertrag nicht mehr eingehalten, sind diese Preisnachlässe nichtig.
8. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Dem Kunden ist es nur gestattet, mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen
Forderungen aufzurechnen oder, sofern der Kunde Kaufmann ist, wegen dieser
Zurückbehaltungsrechte auszuüben.
9.1. Für Schäden des Kunden, gleich woraus diese resultieren, haftet tradewire nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder
Erfüllungsgehilfen. Dies gilt entsprechend im Falle der Verletzung vor- oder
nebenvertraglicher Pflichten, bei Mangel- und Mangelfolgeschäden, bei der
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verzug oder anfänglichen
Unvermögens bzw. nachträglicher Unmöglichkeit sowie unerlaubter Handlung. Vorstehende
Einschränkung gilt nicht bei Kardinalpflichten sowie bei zugesicherten Eigenschaften.
Der Höhe nach haftet tradewire in keinem Fall für einen höheren Schadensbetrag, als den vom Kunden zu zahlenden Netto-Rechnungsbetrag.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern der Schaden darauf beruht, dass eine
Kardinalpflicht verletzt wurde oder dass ein gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter
ansonsten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Ferner gilt die Haftungsbeschränkung nicht bei Schäden, die auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen.
10.1. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2. Ergänzungen und/oder Abänderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies
gilt gleichermaßen für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
10.3. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit des
Vertrages oder der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nicht berühren. Die unwirksame Bestimmung soll vielmehr im Wege der ergänzenden
Vertragsauslegung durch eine rechtswirksame Regelung ersetzt werden, die dem von den
Vertragsparteien erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.
10.4. Soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus dem oder im Zusammenhang mit dem Vertrag.
http://www.tradewire.de |
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